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Mittwoch, den 20. Juni 2012

Der Generalkonsul im Rechtsumfeld der USA  

.   Der Generalkonsul der deutschen Botschaft Washington betreut nicht nur Bürger, Besucher und andernorts in den USA tätige Konsuln. Er fungiert auch als der oberste juristische Vertreter Deutschlands in den USA.

Am 28. Juni 2012 beehrt Konsul Knut Abraham, Minister-Counselor und Leiter der Konsular- und Rechtsabteilung der Botschaft die German American Law Association in der Hauptstadt der USA mit einem Vortrag auf Englisch über
The role of the Embassy in bilateral relations;
The Consulate;
German-American legal policy; sowie
Current cases.
Anmeldungen nehmen Ric Henschel und Clemens Kochinke entgegen. GALA dankt dem Deligierten der deutschen Wirtschaft in Washington, RGIT, für die Einladung in ihre Räumlichkeiten zum Lunch-Vortrag.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.