×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 22. Juni 2012

Unanständig im Fernsehen

 
7 Sekunden Hintern, Fluchen, Brust seitlich: Strafen?
.   Amerika erinnert sich an nahezu jede Brust, jedes Fluchwort und jeden nackten Hintern, den es im TV gab. Jedesmal folgt nämlich Streit mit dem Netzamt in Washington, DC, der Federal Communications Commission, die auf Anstand achtet. Die FCC setzt das Gesetz 18 USC §1464 und den Präzedenzfall FCC v. Pacifica Foundation, 438 US 726 (1978), um.

Amerika ist nun enttäuscht, dass der Oberste Bundesgerichtshof der USA in Washington, DC, am 21. Juni 2012 im Fall FCC v. Fox II nicht die Gelegenheit ergriff, die Verfassungsfrage zu klären, ob solche Auftritte nicht von der Rede- und Pressefreiheit des ersten Verfassungszusatzes geschützt sind.

Statt dessen beschränkte sich der Supreme Court auf eine verwaltungsrechtliche Nuance mit 23-seitiger Begründung, die auf Nulla Poena Sine Lege hinausläuft. Wenn der TV-Sender nicht weiß, was konkret verboten ist, kann er sich nicht daran halten, und das Amt kann nicht ermessensfehlerfrei urteilen und eine Strafe festsetzen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER