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Samstag, den 23. Juni 2012

Vergleich im Facebook-Streit

 
Sponsored Stories kosten Facebook $123 Mio.
HJa - Washington. Sponsored Stories ist ein Konzept, das Facebook mit den Statusmeldungen seiner User direkt Geld verdienen lässt. Unternehmen zahlen dafür, dass eine Statusmeldung mit Bezug zu dem Unternehmen eine hervorgehobene Position erhält. Diese enthält Daten des damit verbundenen Nutzers. Einige Nutzer der Plattform wollten ihre erstellten Inhalte und Daten aber nicht ungefragt für diese Zwecke zur Verfügung stellen und strengten deshalb eine Sammelklage gegen Facebook an.

In dieser Sache sind die Parteien nun zu einer Einigung gekommen. Das Settlement, das am 20. Juni 2012 bei dem Bundesbezirksgericht Nordkalifornien eingereicht wurde und dort nun noch richterlich bestätigt werden muss, greift tief in Facebooks Geschäftspraxis ein. Das Unternehmen muss jetzt seine Nutzungsbedingungen ändern und allen Benutzern das Recht der Verweigerung der Teilnahme an den Sponsored Stories einräumen.

Daneben verpflichtet sich Facebook, jeweils $10 Mio. an Anwaltskosten und als Spende an Organisationen, die sich für die Stärkung von Verbraucherrechten im Internet einsetzen, zu zahlen. Zusammen mit den Änderungen des Geschäftskonzepts erreicht die Einigung damit einen Wert von über $123 Mio.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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