Der Hersteller verlangt Schadensersatz und gewinnt den beweisbaren Schaden. In Cincinnati erklärt das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA am 21. Juni 2012 im Fall Sae Biang Optical v. Kenmark Optical, Inc., dass eine Vertragsverletzung durch die ungerechtfertigte Kündigung vorliegt.
Vertraglich war vereinbart, dass der Vertrag nach dem Unterliegen in einem Patentprozess eine Kündigung rechtfertigt. Nicht schon die einfache Klageerhebung erlaubt die Kündigung. Zudem waren sich die Vertragsparteien des Risikos von Patent-Troll-Klagen bei Vertragsschluss bewusst, und sie hatten den Vertrag entsprechend formuliert. Daher war die Repudiation durch die Vertriebsfirma eine ungerechtfertigte Vertragszurückweisung, die Haftung für Schadensersatz auslöst.