Im Fall TCR Sports Broadcasting v. FCC stellt das Gericht am 14. Mai 2012 darauf ab, dass das Bundesaufsichtsamt für das Kommunikationswesen in Washington, DC, ermessensfehlerfrei die Ablehnung als zulässig bestätigte.
Nach dem Kabelfernsehgesetz von 1992 muss die Prüfung eines neuen Programmangebots vom Kabelanbieter nichtdiskriminierend erfolgen. Diesem Standard entsprach die Auswertung und Entscheidung des Kabeldienstes aus der Sicht des Bundesamts ebenso wie der des Gerichts.