Beweise aus den USA beschaffen
CK • Washington. Ein Prozess im Ausland ist von amerikanischen Beweisen abhängig. Die Klägerin kann Beweise aus den USA beschaffen, indem sie beim US-Gericht eine Subpoena beantragt. Gilt das auch für ein Schiedsverfahren im Ausland?
Ja, erklärt das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA am 25. June 2012 im Fall Application of Consorcio Ecuatoriano De Telecomunicaciones S.A., v. JAS Forwarding (USA), Inc., et al., denn das Schiedsgericht verkündet ein rechtskräftig bindendes Urteil.
Die Urteilsbegründung belegt mit zahlreichen Nachweisen die Schlüsselmerkmale dieses Beweisbeschaffungsverfahrens für ausländische Prozesse.
Ja, erklärt das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA am 25. June 2012 im Fall Application of Consorcio Ecuatoriano De Telecomunicaciones S.A., v. JAS Forwarding (USA), Inc., et al., denn das Schiedsgericht verkündet ein rechtskräftig bindendes Urteil.
Die Urteilsbegründung belegt mit zahlreichen Nachweisen die Schlüsselmerkmale dieses Beweisbeschaffungsverfahrens für ausländische Prozesse.