• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 28. Juni 2012

Schikanegesetz gegen Ausländer  

HJa - Washington. Arizona erließ ein Gesetz, das in harter Gangart illegale Immigration bekämpfen sollte. Im Bundesstaat selber formierte sich schon nach kurzer Zeit eine Protestbewegung, die das racial Profiling, die Ausweitung der Polizeirechte und die weitreichenden Beschneidungen der Bürger- und Menschenrechte bemängelte. Auch vor dem Supreme Court in der Hauptstadt Washington landete der Fall, betrieben durch die Bundesregierung.

Am 25. Juni 2012 hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten nun im Fall Arizona v. United States ein uneinheitliches Urteil erlassen. Kernelement sind nicht etwa die Verfassungsverletzungen der civil Rights, sondern vielmehr die Verletzung der Bundeskompetenz im Rahmen der Immigrations-Gesetzgebung. Das Gericht nahm unter diesem Gesichtspunkt weitgehend das Gesetz auseinander: So sei die strafrechtliche Komponente des illegalen Aufenthalts weitgehend im Bundesrecht geregelt und falle auch in der Durchsetzung in die Zuständigkeit des Bundes. Kritische Punkte waren der illegale Aufenthalt an sich, die illegale Arbeit und die Verhaftung ohne Haftbefehl bei der Vermutung einer Gesetzesübertretung, die zur Abschiebung führen kann. In Arizonas Kompetenz geblieben sind umstrittene polizeirechtliche Regelungen, die die Herausgabe der Papiere bei Verdacht auf illegalen Aufenthalt erfordern.

Das Gesetz ist ein Erfolg für die Bundesregierung. Obama hat erst am 16. Juni 2012 eine deutlich einwanderungsfreundliche Politik beschlossen, die seinen Präsidentschaftswahlkampf vor allem in Hinblick auf die wahlberechtigten Lateinamerikaner, die zweitgrößte Einwanderungsgruppe, positiv flankieren dürfte. Das Gerichtsurteil stärkt nun seine Position und weckt Hoffnungen auf einen neuen Anlauf zur Verabschiedung des Dream Act in der nächsten Legislaturperiode. Auch macht es einzelstaatliche Regelungen im ganzen Bundesgebiet angreifbar.

Doch auch für die eingangs beschriebene Protestbewegung, die sich vor allem gegen die überlebende Klausel des Gesetzes richtet, ist das Urteil keine zwangsläufige Niederlage:
This opinion does not foreclose other preemption and constitutional challenges to the law as interpreted and applied after it goes into effect.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.