Billigere Therapie durch Personalabwerbung
CK • Washington. Ein Altersheim kontrahiert mit einem Leiharbeiterunternehmen, kündigt und gibt die Personaldaten dem Nachfolgearbeitsvermittler, der billigere Therapieleistungen durch von der Vorgängerin abgeworbenes Personal erbringt. Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des vierten Bezirks der USA in Richmond im Fall Proteherapy Associates LLC v. AFS of Bastian, Inc. vom 2. Juli 2012 erklärt mustergültig die Grundsätze des Abwerbeverbots und der Schadensersatzfolge in Höhe von $640.000 bei seiner Verletzung.