Haftet Vertriebsfirma bei Markenverletzung?
CK • Washington. Im Fall Fishman v. Paul behauptet die Klägerin als Herstellerin eines bekannten Gitarrentontechniksystems die Verletzung ihrer Marke durch ihre Verwendung bei der Vermarktung einer Gitarre, in die dieses System eingebaut sein soll, was jedoch nicht der Fall ist. Der chinesische Gitarrenhersteller des Beklagten hatte einem Zulieferer geglaubt, das eingebaute Teil sei das Original, und entsprechend die Vertriebsfirma unterrichtet.
Als der Beklagte auf eine Abmahnung hin die Werbung korrigiert, klagt die Markeninhaberin noch auf Schadensersatz und verliert. In Boston bestätigte am 3. Juli 2012 das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA dieses Urteil.
Die Urteilsbegründung erklärt wegweisend, ob und wie die Absichtlichkeit, Willfullness, oder die grobe Fahrlässigkeit des markenverletzenden Handeln nachgewiesen werden muss. Wenn sie fehlt, kann ein Schadensersatzanspruch nach verschiedenen Doktrinen zugesprochen werden, die die Begründung ebenfalls erörtert.
Als der Beklagte auf eine Abmahnung hin die Werbung korrigiert, klagt die Markeninhaberin noch auf Schadensersatz und verliert. In Boston bestätigte am 3. Juli 2012 das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA dieses Urteil.
Die Urteilsbegründung erklärt wegweisend, ob und wie die Absichtlichkeit, Willfullness, oder die grobe Fahrlässigkeit des markenverletzenden Handeln nachgewiesen werden muss. Wenn sie fehlt, kann ein Schadensersatzanspruch nach verschiedenen Doktrinen zugesprochen werden, die die Begründung ebenfalls erörtert.