Urteil nach fremdem Recht
CK • Washington. Ein Terroranschlag in Israel führt zur Klage in den USA, gegen den sich der verklagte Staat nicht wehrt. Im Versäumnisurteil im Fall Estate of Yeal Botvin v. Islamic Republic of Iran vom 3. Juli 2012 erklärt das Bundesgericht der Hauptstadt Washington die Erfordernisse für den Erlass eines Versäumnisurteils, das materiell nach dem Recht Israels gefällt wird.
Nach vier erfolglosen Ansätzen haben die Kläger dem Richter genug Material zum anwendbaren Recht sowie Tatsachenbeweisen gebracht, dass er auf der Grundlage richterlicher Kenntnisnahme, judicial Notice, schriftlicher Beweismitteln und eidlicher Erklärungen, Affidavit Evidence, zum Ergebnis gelangt, dass der klagende Nachlass des Terroropfers Schadensersatz erhält, dieser den Angehörigen des Opfers jedoch nicht zuerkannt werden darf.
Nach vier erfolglosen Ansätzen haben die Kläger dem Richter genug Material zum anwendbaren Recht sowie Tatsachenbeweisen gebracht, dass er auf der Grundlage richterlicher Kenntnisnahme, judicial Notice, schriftlicher Beweismitteln und eidlicher Erklärungen, Affidavit Evidence, zum Ergebnis gelangt, dass der klagende Nachlass des Terroropfers Schadensersatz erhält, dieser den Angehörigen des Opfers jedoch nicht zuerkannt werden darf.