Nach vier erfolglosen Ansätzen haben die Kläger dem Richter genug Material zum anwendbaren Recht sowie Tatsachenbeweisen gebracht, dass er auf der Grundlage richterlicher Kenntnisnahme, judicial Notice, schriftlicher Beweismitteln und eidlicher Erklärungen, Affidavit Evidence, zum Ergebnis gelangt, dass der klagende Nachlass des Terroropfers Schadensersatz erhält, dieser den Angehörigen des Opfers jedoch nicht zuerkannt werden darf.
Nach vier erfolglosen Ansätzen haben die Kläger dem Richter genug Material zum anwendbaren Recht sowie Tatsachenbeweisen gebracht, dass er auf der Grundlage richterlicher Kenntnisnahme, judicial Notice, schriftlicher Beweismitteln und eidlicher Erklärungen, Affidavit Evidence, zum Ergebnis gelangt, dass der klagende Nachlass des Terroropfers Schadensersatz erhält, dieser den Angehörigen des Opfers jedoch nicht zuerkannt werden darf.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.