Aktien bei Entlassung
CK • Washington. Mit einem Aktienversprechen wollte die Arbeitgeberin das leitende Personal binden. Als die Firma in Nebraska übernommen und ein Umzug ins entfernte Oklahoma nötig wurde, wurden die nichtumzugsbereiten Mitarbeiter entlassen. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis überprüfte am 5. Juli 2012 im Urteil Schaffart v. ONEOK die untergerichtliche Zuerkennung des Aktienwertes an die entlassenen Mitarbeiter. Das Urteil führt lesenswert in die Fragen der Aktienentlohnung bei einer Entlassung ohne wichtigen Grund ein.