Ein Werk, doch kein Copyright-Schutz
Trennung von Funktion und Gestaltung entscheidend
CK • Washington. Die Urheberrechtseintragung versagte das Copyright Office in Washington, DC, dem Hersteller von Beleuchtungsanlagen. Er verklagte, wie zulässig, den vermuteten Urheberrechtsverletzer, und verlor. Dabei stieß er das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in New York City jedoch zu einem lesenswerten Urteil über die Frage des Urheberschutzes funktionaler Werke an.Das Gericht erläutert am 9. Juli 2012 im Fall Aqua Creations USA Inc. v. Hilton Worldwide, Inc. mit zahlreichen Nachweisen den urheberrechtlichen Schutz von Werken mit funktionalen Eigenschaften. In diesem Fall waren diese Eigenschaften untrennbar von der Gestaltung.
Da der Geschmacksmusterschutz in den USA oft von der Eintragung einer Marke oder eines Urheberrechts abhängig ist, ist die Trennung von Funktion und Design wichtig, während die Schöpfungshöhe nach dem Copyright Act der USA eine geringere Rolle als im deutschen Recht spielt.