Dieselabgasschaden nicht einklagbar
CK • Washington. Dieselabgasen ausgesetztes Verkehrsbetriebspersonal verklagt in- und ausländische Fahrzeughersteller und Financiers auf Ersatz des Gesundheitsschadens vom Einatmen der Abgase. Da das Bundesgesetz Clean Air Act keine Klagen bei der Normeneinhaltung zulässt, beruft es sich auf Common Law-Regeln.
Am 11. Juli 2012 bestätigte in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Butnick v. General Motors Corp. die untergerichtliche Abweisung. Das Bundesgesetz lässt bei Normenbeachtung keine Klagen zu; diese Bestimmung dürfen Kläger nicht über das Common Law aushöhlen, bestätigt es.
Am 11. Juli 2012 bestätigte in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Butnick v. General Motors Corp. die untergerichtliche Abweisung. Das Bundesgesetz lässt bei Normenbeachtung keine Klagen zu; diese Bestimmung dürfen Kläger nicht über das Common Law aushöhlen, bestätigt es.