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Freitag, den 13. Juli 2012

Vertragliches Klageverbot im US-Vertrag

 
.   Schwer zu fassen, doch es gibt sie: Verträge, die einer Partei die Kündigung verbieten. Genauso gibt es Verträge, die einer Partei die Klage verbieten, beispielsweise so, wie es in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall ZBD Constructors, Inc. v. Billings Generation, Inc. am 12. Juli 2012 festhält:
Section 4.11 of the contract makes clear that ZBD is not permitted to “participate in any suit, action, case or proceeding with respect to” any claim it might have against Yellowstone for unpaid principal and interest, unless ZBD first obtains “written consent” as required by the contract.
Das Gericht kann kein Ersuchen von ZBD an die andere Vertragspartei um die Genehmigung einer Klage entdecken, und ZBD hat auf keine Ausnahme vom Verbot plädiert. Vermutlich konnte auch ZBD nicht fassen, dass die Klausel wirksam ist. Beim einseitigen Kündigungsverbot sieht es ähnlich aus. Viele Präzedenzfälle betrachten sie als wirksam, wenige je nach den konkreten Umständen als nichtig.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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