Schiedsklausel bindet: Keine Korrektur
CK • Washington. Auch ein Staat ist an eine Schiedsklausel gebunden, und auch er kann keine inhaltliche Nachprüfung eines Schiedsspruchs im amerikanischen Gericht erzwingen, bestimmte dieses in New York City am 13. Juli 2012.
Im Fall Thai-Lao Lignite v. Government of the Lao People's Democratic Republic wandte sich Laos an die Revision, um die Kompetenz des Schiedsgerichts, die es selbst bestätigt hatte, und die Zuerkennung eines bestimmten Schadensersatzes, den der zugrundeliegende Vertrag ausgeschlossen hatte, anzufechten.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA entschied, dass die Kompetenzentscheidung richtig war und der vereinbarten UNCITRAL Schiedsregel 3 entsprach. Inhaltlich kann das ordentliche Gericht nicht die Vertragsauslegung des Schiedsgerichts aufheben, die regelrecht dem Schadensersatz zugrunde lag.
Im Fall Thai-Lao Lignite v. Government of the Lao People's Democratic Republic wandte sich Laos an die Revision, um die Kompetenz des Schiedsgerichts, die es selbst bestätigt hatte, und die Zuerkennung eines bestimmten Schadensersatzes, den der zugrundeliegende Vertrag ausgeschlossen hatte, anzufechten.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA entschied, dass die Kompetenzentscheidung richtig war und der vereinbarten UNCITRAL Schiedsregel 3 entsprach. Inhaltlich kann das ordentliche Gericht nicht die Vertragsauslegung des Schiedsgerichts aufheben, die regelrecht dem Schadensersatz zugrunde lag.