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Sonntag, den 15. Juli 2012

Schiedsklausel bindet: Keine Korrektur  

.   Auch ein Staat ist an eine Schiedsklausel gebunden, und auch er kann keine inhaltliche Nachprüfung eines Schiedsspruchs im amerikanischen Gericht erzwingen, bestimmte dieses in New York City am 13. Juli 2012.

Im Fall Thai-Lao Lignite v. Government of the Lao People's Democratic Republic wandte sich Laos an die Revision, um die Kompetenz des Schiedsgerichts, die es selbst bestÃĪtigt hatte, und die Zuerkennung eines bestimmten Schadensersatzes, den der zugrundeliegende Vertrag ausgeschlossen hatte, anzufechten.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA entschied, dass die Kompetenzentscheidung richtig war und der vereinbarten UNCITRAL Schiedsregel 3 entsprach. Inhaltlich kann das ordentliche Gericht nicht die Vertragsauslegung des Schiedsgerichts aufheben, die regelrecht dem Schadensersatz zugrunde lag.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.