Die Schutzpflicht erklärt sich nicht von selbst, bestimmt das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks in Washington, DC, am 13. Juli 2012. Der Kläger muss sie durch einen Sachverständigen nachweisen.
Der Hinweis auf den Film allein verdeutlicht den Geschworenen nicht, welche Schutzpflicht gegenüber einem mit AK-47 und 9mm-Pistole ausgerüsteten Soldaten nach seiner Hubschrauberanreise greift. Der Fall Paul Burke v. Air Serv International, Inc. war daher von Untergericht zu Recht abgewiesen worden.