Schüsse aus dem Hinterhalt: Schutzpflicht?
CK • Washington. Schadensersatz will der britische Soldat im amerikanischen Gericht unter Verweis auf den Film High Noon von Unternehmen, deren Irakeinsätze er nach seiner Pensionierung als privater Sicherheitsmann beschützte. Sie sollen ihre Schutzpflichten vernachlässigt haben und daher aus deliktischer Haftung für seine Verletzungen nach Schüssen aus dem Hinterhalt zahlen.
Die Schutzpflicht erklärt sich nicht von selbst, bestimmt das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks in Washington, DC, am 13. Juli 2012. Der Kläger muss sie durch einen Sachverständigen nachweisen.
Der Hinweis auf den Film allein verdeutlicht den Geschworenen nicht, welche Schutzpflicht gegenüber einem mit AK-47 und 9mm-Pistole ausgerüsteten Soldaten nach seiner Hubschrauberanreise greift. Der Fall Paul Burke v. Air Serv International, Inc. war daher von Untergericht zu Recht abgewiesen worden.
Die Schutzpflicht erklärt sich nicht von selbst, bestimmt das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks in Washington, DC, am 13. Juli 2012. Der Kläger muss sie durch einen Sachverständigen nachweisen.
Der Hinweis auf den Film allein verdeutlicht den Geschworenen nicht, welche Schutzpflicht gegenüber einem mit AK-47 und 9mm-Pistole ausgerüsteten Soldaten nach seiner Hubschrauberanreise greift. Der Fall Paul Burke v. Air Serv International, Inc. war daher von Untergericht zu Recht abgewiesen worden.