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Dienstag, den 17. Juli 2012

Student gewinnt im Equity-Gericht  

.   Der Student von der Augsburg Uni in Minnesota gab sich als Professor aus und erschlich so von Lehrbuchverlagen Lösungshilfen, die er im Internet verkaufte, bis ihm die Verlage auf die Schliche kamen und ihn erfolgreich auf knapp $15000 Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzung verklagten.

Die Verlage hätten gern mehr als das gesetzliche Minimum nach dem Copyright Act erhalten und wünschten, dass der Schaden nicht vom Richter, sondern von den Geschworenen beurteilt würde. Der Student schlug ihnen jedoch ein Schnippchen, indem er in die Privatinsolvenz ging, wo die Verlage ihre Ansprüche weiter verfolgten.

Dort werden die Tatsachenfragen jedoch nicht von der Jury gewertet, denn der Bankruptcy Court ist ein Equity-Gericht. Auch Ansprüche aus Law, die ihm vorgelegt werden, beurteilt der Richter, entschied am 13. Juli 2012 das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks im Fall Pearson Education, Inc. v. Almgren.

Die wichtigen prozessualen und materiellen Unterschiede zwischen Common Law und Equity, die England und Wales den USA vererbten, kennen die Referendare in der Wahlstation aus dem Ausbildungsplan: USA-Recht für Referendare in den USA mit dem EBook Lehrgang im epub-Format.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.