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Mittwoch, den 18. Juli 2012

Zuständigkeit für ausländische Beklagte  

AH/AM - Washington.   Im Fall Tire Engineering v. Shandong Linglong rügten die Beklagten die örtliche Zuständigkeit, da die Voraussetzungen des Long-Arm Statutes des Staates Virginia nicht erfüllt seien und sie unter dem Schutz der Rechtsstaatsgarantie, der Due Process Clause des 14. Verfassungszusatzes zur Bundesverfassung, stünden.

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks bestätigte aber am 11. Juli 2012 die Vorinstanz. Es stützte die Zuständigkeit auf einen Nexus und stellte auf die folgenden Faktoren ab:
(1) the extent to which the defendant purposefully availed itself of the privilege of conducting activities in the forum state
(2) whether the plaintiff's claims arise out of those activities; and
(3) whether the exercise of personal jurisdiction is constitutionally reasonable.
Das Gericht führte aus, dass der der für die Anwendbarkeit des Gesetzes ausreichende Kontakt der Beklagten zu dem Bundesstaat Virginia auf Grund dieser Tatsachen bestehe:

Die Verschwörung des Beklagten Al Dobowi mit dem Mitarbeiter des Klägers hatte ihren Ursprung in Virginia. Der Mitarbeiter entwendete dort die technischen Zeichnungen des Klägers und eröffnete daraufhin ein Büro in Virginia, um nunmehr als Angestellter für den Beklagten tätig zu werden. Auch die weiteren Geschäftsbeziehungen erfolgten über die bestehenden Kontakte in Virginia.

Ein ausreichender Bezug des Beklagten Linglong besteht darin, dass dieser sich an Al Dobowis Geschäften, die aus Virginia geführt wurden, beteiligte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.