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Dienstag, den 24. Juli 2012

Misshandlung in Botschaft: Klage

 
.   Die Botschaft Frankreichs soll die ange­stellte Französin pakista­nischer Herkunft miss­handelt haben, klagt sie im Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, im Fall Ashraf-Hassan v. Embassy of France. Die Botschaft konzediert die Zustän­digkeit des amerikanischen Gerichts für Bürgerrechts­ansprüche nach Title VII.

Die Anschuldigungen sind horrend: Abfällige Bemerkungen über Herkunft und Rasse vergifteten das Arbeitsklima; zudem folgte eine rechts­widrige Kündigung als Vergeltungsschlag, nachdem die Klägerin im Pariser Auswärtigen Amt die Situation erklärte.

Das Bundesgericht erörtert auf 17 Seiten im Rahmen der Schlüssig­keitsprüfung nach Rule 12(b)(6) die Qualität des Klageschrift­satzes, als die Botschaft die Abweisung beantragte. Aus Fristgründen verliert die Klägerin am 20. Juli 2012 die Kündigungs­schutzklage, doch den Diskriminie­rungsanspruch darf sie weiterverfolgen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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