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Freitag, den 27. Juli 2012

Diskriminierung eines Bundesagenten?

 
AM - Washington.   Das FBI soll einen in seinen Diensten stehenden in Ägypten geborenen amerikanischen Staatsbürger nach dem Terroranschlag vom 11. September 2001 auf Grund seiner Herkunft diskriminiert haben, indem es ihn statt an einem seinen Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz im Bereich der Terrorismusbekämpfung einzusetzen, an einen Arbeitsplatz versetzte, für den er deutlich überqualifiziert war.

Das Gericht sah die Klage wegen Diskriminierung als unbegründet an, da der Kläger nur aufgezeigt habe, dass er nicht den von ihm gewünschten Arbeitsplatz innehabe. Hiergegen wandte sich seine Berufung. Er und der Leser erhalten am 20. Juli 2012 eine detaillierte Aufklärung über die Voraussetzungen einer Diskriminierungsklage.

Das Bundesberufungsgericht des District of Columbia verwies im Fall Bassem Youssef v. Federal Bureau of Investigation die Sache mit Urteil zurück, da die Vorinstanz nicht berücksichtigte, aus welchen Gründen das FBI den Kläger versetzt hatte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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