Das Gericht sah die Klage wegen Diskriminierung als unbegründet an, da der Kläger nur aufgezeigt habe, dass er nicht den von ihm gewünschten Arbeitsplatz innehabe. Hiergegen wandte sich seine Berufung. Er und der Leser erhalten am 20. Juli 2012 eine detaillierte Aufklärung über die Voraussetzungen einer Diskriminierungsklage.
Das Bundesberufungsgericht des District of Columbia verwies im Fall Bassem Youssef v. Federal Bureau of Investigation die Sache mit Urteil zurück, da die Vorinstanz nicht berücksichtigte, aus welchen Gründen das FBI den Kläger versetzt hatte.