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Sonntag, den 29. Juli 2012

Beweis verweigert: $58.361,51 Strafe  

.   Jede Partei muss im amerikanischen Prozess der Gegenseite die Beweise liefern, die diese benötigt. Bei einer Weigerung kann das US-Gericht Schadensersatz für unnötige Anwaltskosten, Einredeverbote und selbst ein Versäumnisurteil nach Rule 37 der Federal Rules of Civil Procedure zusprechen, wenn die Weigerung nicht mit einer der wenigen Ausnahmen begründet wird.

Der Fall Centennial Archaeology, Inc. v. AECOM, Inc. betrifft einen Prozess um Windräder und archäologische Umgebungsuntersuchungen sowie die Zahlungsverweigerung für deren Kosten, den die Archäologen gewannen. Wegen der verweigerten Herausgabe von Beweisen und letztlich unnötigen Anwaltskosten gewährt ihnen das Gericht zudem die Erstattung von $58.361,51.

In der Revision argumentiert der säumige Schuldner und Beweisverweigerer, der Betrag sei wegen einer Pauschalhonorarvereinbarung mit den gegnerischen Anwälten unzulässig, denn zusätzliche Gebühren hätte die Gegenseite auch bei einem Mehraufwand in der Discovery nicht zu zahlen. Mit einer lehrreichen Begründung bestätigt das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks in Denver am 27. Juli 2012 das Urteil.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.