Indianerstamm darf diskriminieren
CK • Washington. Bei der US-Armee erbringt die Chiropraktikerin ihre Leistungen als Leiharbeiterin eines Unternehmens, das dem Stamm der Cherokee gehört. Als sie entlassen wird, verklagt sie ihren Arbeitgeber wegen Bürgerrechtsverletzungen, doch das Bundesgericht weist die Diskriminierungsklage wegen mangelnder Zuständigkeit ab.
Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA stimmt dem Ergebnis im Fall Somerlott v. Cherokee Nation Distributors am 27. Juli 2012 zu. Die Souveränität der Stämme greift auch bei Bürgerrechtsgesetzen des US-Bundes, so dass die Bundesgerichte ihre Gerichtsbarkeit nicht über sie ausüben dürfen, selbst wenn der Streit nicht direkt die Belange der Stämme berührt:
Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA stimmt dem Ergebnis im Fall Somerlott v. Cherokee Nation Distributors am 27. Juli 2012 zu. Die Souveränität der Stämme greift auch bei Bürgerrechtsgesetzen des US-Bundes, so dass die Bundesgerichte ihre Gerichtsbarkeit nicht über sie ausüben dürfen, selbst wenn der Streit nicht direkt die Belange der Stämme berührt:
It is well-established that “Indian tribes are distinct, independent political communities, retaining their original natural rights in matters of local self-government. Although no longer possessed of the full attributes of sovereignty, they remain a separate people, with the power of regulating their internal and social relations.” […] As sovereign powers, Indian tribes are immune from suit absent congressional abrogation or clear waiver by the tribe.