Unbequemer Gerichtsstand für Deutsche
CK • Washington. Wegen Markenverletzung verklagt der deutsche Kofferhersteller in Boston im Fall Rimowa Gmbh v. Heys (USA), Inc. den amerikanischen Nachahmer, der den Fall nach Florida verlegen will, weil dort seine Zeugen sind. Das Bundesgericht des Bezirks Massachusetts weist den Antrag am 27. Juli 2012 ab.
Boston bietet sich den Zeugen in Deutschland und Kanada an; auch Direktflüge spielen eine Rolle. Die Zeugen in Florida werden die etwa gleiche Entfernung schon bewältigen, entscheidet das Gericht. Die Verlegung ins ungünstig gelegene Florida mit Parteivorteil für die Beklagte gibt schließlich den Ausschlag.
Wo die beweiserheblichen Dokumente liegen, ist angesicht ihres elektronischen Versands heute nicht mehr ausschlaggebend, erklärt das Gericht in einer wichtigen Fußnote.
Boston bietet sich den Zeugen in Deutschland und Kanada an; auch Direktflüge spielen eine Rolle. Die Zeugen in Florida werden die etwa gleiche Entfernung schon bewältigen, entscheidet das Gericht. Die Verlegung ins ungünstig gelegene Florida mit Parteivorteil für die Beklagte gibt schließlich den Ausschlag.
Wo die beweiserheblichen Dokumente liegen, ist angesicht ihres elektronischen Versands heute nicht mehr ausschlaggebend, erklärt das Gericht in einer wichtigen Fußnote.