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Freitag, den 03. Aug. 2012

Mietfrei durch Insolvenz?  

.   Dem gewerblichen Vermieter Super Nova 330 LLC zahlte der Mieter Association of Graphic Communications, Inc. den Mietzins nicht, und als Super Nova die Räumung nach New Yorker Recht einklagte, konterte AGCI mit dem Weg in die bundesrechtliche Insolvenz, die andere Verfahren stoppt. Später erfolgte die Räumungsvollstreckung. Die Parteien stritten sich dann um die für die Zeit nach dem Insolvenzprozess fällige Miete. Das Insolvenzgericht und das Bundesgericht erster Instanz gaben Super Nova nichts.

Am 2. August 2012 entschied hingegen das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City gegen AGCI und weist den Prozess an das Insolvenzgericht zurück. Entscheidend für die insolvenzrechtliche Behandlung nach dem bundesrechtlichen Bankruptcy Code ist in New York die Vollstreckung des Räumungsbeschlusses, mit der der Mieter den Besitz verliert. Vorher muss das Insolvenzgericht entscheiden, ob der Verwalter den Besitz aufgab und das Mietverhältnis kündigen durfte.

Das Urteil im Fall In re: Association of Graphic Communications, Inc. ist von weitreichender Bedeutung für die gewerbliche Immobilienverwaltung in den USA, wenn auch das Recht anderer Einzelstaaten eine vergleichbare Analyse der Vollstreckungswirkung erlaubt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.