Markenvertrag für Wasser und Wasserkonzentrat
CK • Washington. Ein Quellwasserfranchise ersetzten die Parteien in Eureka Water Co. v. Nestle Water North America, Inc. durch eine Markenlizenz für Trinkwasserkonzentrat und -getränke. In das Vertriebsgebiet des Lizenznehmers drang der Lizenzgeber ein und zahlte einige Jahre eine Verdrängungsgebühr. Als diese Quelle austrocknete, klagte der Lizenznehmer wegen Vertragsverletzung.
Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver erörtert am 3. August 2012 in seiner lesenswerten Begründung, die auch die zulässigen Beweise bei Anwendbarkeit des Uniform Commercial Code in seiner einzelstaatlichen Fassung prüft, den Vertragsbruch sowie die weiteren Ansprüche aus der Marktverdrängung durch Preisunterbietung.
Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver erörtert am 3. August 2012 in seiner lesenswerten Begründung, die auch die zulässigen Beweise bei Anwendbarkeit des Uniform Commercial Code in seiner einzelstaatlichen Fassung prüft, den Vertragsbruch sowie die weiteren Ansprüche aus der Marktverdrängung durch Preisunterbietung.