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Samstag, den 04. Aug. 2012

Markenvertrag für Wasser und Wasserkonzentrat

 
.   Ein Quellwasserfranchise ersetzten die Parteien in Eureka Water Co. v. Nestle Water North America, Inc. durch eine Markenlizenz für Trinkwasserkonzentrat und -getränke. In das Vertriebsgebiet des Lizenznehmers drang der Lizenzgeber ein und zahlte einige Jahre eine Verdrängungsgebühr. Als diese Quelle austrocknete, klagte der Lizenznehmer wegen Vertragsverletzung.

Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver erörtert am 3. August 2012 in seiner lesenswerten Begründung, die auch die zulässigen Beweise bei Anwendbarkeit des Uniform Commercial Code in seiner einzelstaatlichen Fassung prüft, den Vertragsbruch sowie die weiteren Ansprüche aus der Marktverdrängung durch Preisunterbietung.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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