Neuer Kinderschutz trifft Internetbetreiber
CK • Washington. Das Verbraucherschutzamt in Washington verkündet den Entwurf neuer Kinderschutzregeln für Internetbetreiber als Children's Online Privacy Protection Rule in 16 CFR 312, Federal Register, Bd. 77, Heft 151, S. 46643, vom 6. August 2012.
Der Verordnungsentwurf enthält zahlreiche Definitionen, die technische Entwicklungen seit dem Gesetzeserlass des Children's Online Privacy Protection Act berücksichtigen. Besonders die Betreiberrolle, der Schutzpflichten bei der Datensammlung und -verwertung zukommen, ist heute oft anders als vor 12 Jahren.
Ob der Operator beispielsweise Facebook ist oder die eingeflochtenen Dienste Dritter, ist von entscheidender Bedeutung bei der Pflichtenverteilung.
Der Verordnungsentwurf enthält zahlreiche Definitionen, die technische Entwicklungen seit dem Gesetzeserlass des Children's Online Privacy Protection Act berücksichtigen. Besonders die Betreiberrolle, der Schutzpflichten bei der Datensammlung und -verwertung zukommen, ist heute oft anders als vor 12 Jahren.
Ob der Operator beispielsweise Facebook ist oder die eingeflochtenen Dienste Dritter, ist von entscheidender Bedeutung bei der Pflichtenverteilung.