Der Verordnungsentwurf enthält zahlreiche Definitionen, die technische Entwicklungen seit dem Gesetzeserlass des Children's Online Privacy Protection Act berücksichtigen. Besonders die Betreiberrolle, der Schutzpflichten bei der Datensammlung und -verwertung zukommen, ist heute oft anders als vor 12 Jahren.
Ob der Operator beispielsweise Facebook ist oder die eingeflochtenen Dienste Dritter, ist von entscheidender Bedeutung bei der Pflichtenverteilung.