Es verkündete am selben Tag die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung und wandte dann nach dem Anruf eines Parteivertreters diese Grundsätze wegen der Vertraulichkeitsvereinbarung der Parteien für ihre Geschäftsgeheimnisse auf den Beschluss an.
Fünf Tage bleibt der Beschluss unter Verschluss, und wenn die Parteien keine rechtfertigende Ausnahme darlegen, wird er wieder der Öffentlichkeit zugängig gemacht. Öffentlich für Konkurrenten, Presse und einfach Neugierige.