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Montag, den 06. Aug. 2012

Das allgemeine Gerichtsakteneinsichtsrecht  

.   Jeder darf jede Gerichtsakte einsehen - das ist Prinzip in den USA. Doch auch das amerikanische Recht kennt Ausnahmen. Zunächst entwickelten sie sich im Strafrecht. Später kamen Ausnahmen in Zivilprozessen hinzu, erklärt das Bundesgericht erster Instanz in Indiana am 3. August 2012 im Fall Tama Plastic Industry v. Pritchett Twine & Net Wrap, LLC.

Es verkündete am selben Tag die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung und wandte dann nach dem Anruf eines Parteivertreters diese Grundsätze wegen der Vertraulichkeitsvereinbarung der Parteien für ihre Geschäftsgeheimnisse auf den Beschluss an.

Fünf Tage bleibt der Beschluss unter Verschluss, und wenn die Parteien keine rechtfertigende Ausnahme darlegen, wird er wieder der Öffentlichkeit zugängig gemacht. Öffentlich für Konkurrenten, Presse und einfach Neugierige.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.