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Donnerstag, den 09. Aug. 2012

Amerikanischen Strafprozess erlebt

 
HE - Washington.   Der nächste Punkt auf dem Ausbildungsplan lautet: Besuch District of Columbia Superior Court. Der Unterschied zum vorherigen Besuch im United States Court of Appeals for the Federal Circuit am Weißen Haus wird noch vor dem Gebäude deutlich. In der Schlange stehen keine Geschäftsleute im Anzug, sondern viele junge tätowierte Amerikaner. Erst im Gang vor den Gerichtssälen scheint die Atmosphäre angespannter und ernster zu sein.

In der Strafsache Kenneth R. Phillips sammeln Referendarin und Praktikantin neue Erfahrungen. Die Unterschiede zum deutschen Strafprozess macht bereits die Verlesung der Anklage deutlich. Tateinheit und lex specialis sind in diesem Land anscheinend unbeliebt; Phillips ist zweimal wegen des Angriffs mit einem gefährlichen Werkzeug und einmal wegen des Angriffs mit erheblicher Körperverletzung angeklagt.

Weitere Unterschiede machen sich rasch bemerkbar. Während der Verhandlung wechselt das Publikum kontinuierlich, was anscheinend niemanden stört. Wenn die Anwälte beider Seiten zum Richter gebeten werden, ertönt ein lautes Rauschen im Saal - eine Maßnahme des Richters, damit niemand der Anwesenden hört, was vorne geheim besprochen wird. Junge Häftlinge erscheinen kurz in Handschellen, Fußketten und orangenem Overall, nur um mit ihren Anwälten einen neuen Termin für den Prozess zu vereinbaren.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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