Haftungsbefreite Suchmaschine: Google
AM - Washington. Im Fall Getachew v. Google macht der Kläger geltend, durch die Ergebnisse der Google-Suchmaschine in seinen Rechten verletzt zu sein, da diese negative Ergebnisse anzeige, wenn sein Name ganz oder teilweise eingetippt würde. Die Vorinstanz wies die Klage wegen unerlaubter Handlung nach einzelstaatlichem Recht mit der Begründung ab, Google sei gegen einen solchen Anspruch durch das Bundesrecht geschützt.
Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA bestätigte diese Entscheidung mit Urteil vom 9. August 2012. Nach 47 USC §230 des Bundesrechts hafte Google nicht für Suchergebnisse, deren Inhalte durch Dritte geschaffen wurden:
Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA bestätigte diese Entscheidung mit Urteil vom 9. August 2012. Nach 47 USC §230 des Bundesrechts hafte Google nicht für Suchergebnisse, deren Inhalte durch Dritte geschaffen wurden:
c) Protection for "Good Samaritan" blocking and screening of offensive materialHier ging der Kläger unter anderem gegen eine Verlinkung seines Namens auf eine freie Doktorandenstelle im Bereich der Biologie vor, jedoch greift der Haftungsausschluss des Bundesrechts auch in den Fällen, in denen sich Kläger gegen Rufmord wenden.
(1) Treatment of publisher or speaker
No provider or user of an interactive computer service shall be treated as the publisher or speaker of any information provided by another information content provider.