Sammelklage gegen den Staat
CK • Washington. Ob Argentinien beim Auflegen von Schuldverschreibungen je damit rechnete, nach einer Wirtschaftskrise in amerikanischen Sammelklageprozessen auf Schadensersatz verklagt zu werden? Jedenfalls wehrte sich das Land gegen Sammelprozesse und verlor. Bei der Zumessung von pauschalisiertem Schadensersatz gewinnt es jedoch wiederholt.
Die Saga Hickory Securities v. Argentina gewinnt das Land am 14. August 2012 erneut. Wieder stellt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City fest, dass eine Pauschalisierung grundsätzlich zulässig ist, jedoch alle ermittelbaren Faktoren berücksichtigen muss, um ein gerechtes Schadensmaß zu belegen.
Das untergerichtliche Ignorieren von nicht von den Sammelklägern gehaltenen Schuldverschreibungen führt zu einer Überschätzung des erstattungsfähigen Schadens und damit zu einem rechtswidrigen Ergebnis. Erneut kehrt der Fall an die Ausgangsinstanz zurück.
Die Saga Hickory Securities v. Argentina gewinnt das Land am 14. August 2012 erneut. Wieder stellt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City fest, dass eine Pauschalisierung grundsätzlich zulässig ist, jedoch alle ermittelbaren Faktoren berücksichtigen muss, um ein gerechtes Schadensmaß zu belegen.
Das untergerichtliche Ignorieren von nicht von den Sammelklägern gehaltenen Schuldverschreibungen führt zu einer Überschätzung des erstattungsfähigen Schadens und damit zu einem rechtswidrigen Ergebnis. Erneut kehrt der Fall an die Ausgangsinstanz zurück.