Die Saga Hickory Securities v. Argentina gewinnt das Land am 14. August 2012 erneut. Wieder stellt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City fest, dass eine Pauschalisierung grundsätzlich zulässig ist, jedoch alle ermittelbaren Faktoren berücksichtigen muss, um ein gerechtes Schadensmaß zu belegen.
Das untergerichtliche Ignorieren von nicht von den Sammelklägern gehaltenen Schuldverschreibungen führt zu einer Überschätzung des erstattungsfähigen Schadens und damit zu einem rechtswidrigen Ergebnis. Erneut kehrt der Fall an die Ausgangsinstanz zurück.