Die im Untergericht wegen Urheberschutzunfähigkeit der Zeichnungen abgewiesene Klage belebt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Scholz Design, Inc. v. Sard Custom Homes LLC am 15. August 2012 wieder. Das Untergericht nahm fälschlich einen mangelnden Schutz an, weil die Zeichnungen keine Bauausführung ermöglichten, vgl. Architectural Works Copyright Protection Act.
Lediglich eine minimale Schöpfungshöhe verlange der Copyright Act. Sie sei für grafische Darstellungen gegeben, selbst wenn das später in Kraft getretene Sondergesetz für Baupläne mehr verlange. Bilder von Häusern sind wie Bilder von Eseln als Bilder schutzfähig. Auf Details und Bauausführbarkeit komme es nicht an, erklärte der United States Court of Appeals for the Second Circuit. Die Abweisung der Klageansprüche muss das Untergericht nun wegen seines elementaren Fehlers erneut prüfen - nur den Markenanspruch nicht, weil der Kläger ihn nicht in der Revision vortrug.