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Samstag, den 18. Aug. 2012

Zustellung durch Zeitungsanzeige  

.   Die einmalige Benachrichtigung der von einer Sammelklage erfassten Personen durch eine Zeitungsanzeige erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Rechtsstaatlichkeit, stellte in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 17. August 2012 klar.

Die Klägerin im Fall Hecht v. United Collection Bureau, Inc. verklagte ein Inkasso-Unternehmen, gegen das bereits ein rechtskräftiges Urteil im Rahmen eines Sammelklageverfahrens erlassen war, von dem die Klägerin nicht wusste. An sie war jedoch wie an alle anderen potentiellen Sammelkläger eine Anzeige in einer landesweit erscheinenden Zeitung gerichtet worden.

Das Gericht verlangt mehr als eine solche einmalige Verkündigung, um die normale Wirkung der Sammelklage, die Erstreckung der Rechtskraft auf alle, die sich der Sammelklage angeschlossen haben oder hätten anschließen können, zu bejahen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.