Zustellung durch Zeitungsanzeige
CK • Washington. Die einmalige Benachrichtigung der von einer Sammelklage erfassten Personen durch eine Zeitungsanzeige erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Rechtsstaatlichkeit, stellte in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 17. August 2012 klar.
Die Klägerin im Fall Hecht v. United Collection Bureau, Inc. verklagte ein Inkasso-Unternehmen, gegen das bereits ein rechtskräftiges Urteil im Rahmen eines Sammelklageverfahrens erlassen war, von dem die Klägerin nicht wusste. An sie war jedoch wie an alle anderen potentiellen Sammelkläger eine Anzeige in einer landesweit erscheinenden Zeitung gerichtet worden.
Das Gericht verlangt mehr als eine solche einmalige Verkündigung, um die normale Wirkung der Sammelklage, die Erstreckung der Rechtskraft auf alle, die sich der Sammelklage angeschlossen haben oder hätten anschließen können, zu bejahen.
Die Klägerin im Fall Hecht v. United Collection Bureau, Inc. verklagte ein Inkasso-Unternehmen, gegen das bereits ein rechtskräftiges Urteil im Rahmen eines Sammelklageverfahrens erlassen war, von dem die Klägerin nicht wusste. An sie war jedoch wie an alle anderen potentiellen Sammelkläger eine Anzeige in einer landesweit erscheinenden Zeitung gerichtet worden.
Das Gericht verlangt mehr als eine solche einmalige Verkündigung, um die normale Wirkung der Sammelklage, die Erstreckung der Rechtskraft auf alle, die sich der Sammelklage angeschlossen haben oder hätten anschließen können, zu bejahen.