×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Montag, den 20. Aug. 2012

Wer bekommt die Zinsen auf Porto?

 
.   Zinsen werden mit der Zeit wertvoll; der Prozess von 15 Jahren Dauer machte sie hingegen für die Kläger wertlos. Die amerikanische Post hatte Portogeräte zugelassen. Wenn der Kunde Portovorschüsse erwarb, lagen die Zahlungen bis zur Frankierung auf einem Treuhandkonto und wurden dann der Post ausgeschüttet. Die Geräteanbieter strichen die Zinsen ein.

Dieses Geschäftsmodell hob der United States Postal Service mit einer neuen Verordnung auf, und seit 1997 streiten sich die Anbieter mit der Post um die Zinsen, die mit dem Wegfall des Treuhandmodells der Post zufallen. Die Anbieter machen vertragsrechtliche und weitere Ansprüche, so aus ungerechtfertigter Bereicherung, geltend.

Am 14. August 2012 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt in Washington, DC mit einer 76-seitigen Begründung gegen die Anbieter. Die Begründung im Fall Neopost, Inc. v. United States Postal Service führt mustergültig in die Anspruchsgrundlagen sowie die beweisrechtlichen Themen ein.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER