CK • Washington. Der Fall
GlobeRanger Corp. v. Software AG spricht am 20. August 2012 die wichtige Frage an, inwieweit das Urheberrecht des Bundes Ansprüche nach einzelstaatlichem Recht verdrängt. Einzelstaatliches Urheberrecht darf es nicht geben, und das einzelstaatliche Recht darf Urheberrecht nicht durch eine andere Nomenklatur unterlaufen:
GlobeRanger sued the defendants in Texas state court. Its petition alleged five counts: (1) misappropriation of trade secrets; (2) conversion; (3) unfair competition; (4) conspiracy; and (5) tortious interference.
The defendants removed to the United States District Court for the Northern District of Texas. They alleged the District court had jurisdiction because GlobeRanger’s claims were preempted by the Copyright Act. See 28 USC §1338.
In New Orleans entschied das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA nach der Abweisung der Klage durch das Untergericht, dass diese Ansprüche in der Tat großenteils Verletzungen von Urheberrecht mit anderen Vorzeichen darstellen. Doch die Unterschlagung physischer Rechte deckt der
Preemption-Grundsatz des Urheberrechts nicht ab, sodass der Fall im Untergericht wegen der Ansprüche nach dem Recht von Texas weitergehen muss.