Gefahr im Kompromiss
CK • Washington. Was in Vergleichsverhandlungen gesagt wird, gilt nicht im späteren Prozess gegen eine Partei als Beweis. Im Fall B&B Hardware, Inc. v. Fastenal Co. greift jedoch eine Ausnahme zur Bundesbeweisregel 408 FRE: Die Erklärung darf nicht für den Nachweis von Tatbestandsmerkmalen verwendet werden, doch zum Beleg sonstiger Umstände wohl.
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA bestätigte diese Ausnahme im Prozess um eine Verjährungsfrist, die entweder vom Kennenmüssen von Vertragsverletzungen oder vom Eintritt der Verstöße eines Exklusivbezugsvertrages abhängt. Die Beklagte hatte keine Beweise für frühe Kenntnis, doch verwies sie auf einen in die Vergleichsrunde eingebrachten Klagentwurf der Klägerin, der den frühen Eintritt der Verletzungen belegte.
Der United States Court of Appeals in Chicago erklärte diesen Beweis trotz Rule 408 FRE für zulässig: Here, the draft complaint was admitted for the purpose of establishing when the statute of limitations began to run, which is separate from establishing the elements of the underlying breach of contract claim.
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA bestätigte diese Ausnahme im Prozess um eine Verjährungsfrist, die entweder vom Kennenmüssen von Vertragsverletzungen oder vom Eintritt der Verstöße eines Exklusivbezugsvertrages abhängt. Die Beklagte hatte keine Beweise für frühe Kenntnis, doch verwies sie auf einen in die Vergleichsrunde eingebrachten Klagentwurf der Klägerin, der den frühen Eintritt der Verletzungen belegte.
Der United States Court of Appeals in Chicago erklärte diesen Beweis trotz Rule 408 FRE für zulässig: Here, the draft complaint was admitted for the purpose of establishing when the statute of limitations began to run, which is separate from establishing the elements of the underlying breach of contract claim.