Minimale Rechtsfolgen vertraglich ausgeschlossen
CK • Washington. Schließt ein Abnahmezwangsvertrag in einer Haftungsausschlussklausel jeglichen Schadensersatz für entgangenen Gewinn bei vertragswidriger Nichtabnahme sowie jede andere Rechtsfolge für Vertragsverletzungen aus, darf das Gericht diese Klausel durch gesetzliche Rechtsfolgen ersetzen, erklärte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati am 24. August 2012 im Fall Whitesell Corporation v. Whirlpool Corporation. Die gesetzliche Folge kann im Schadensersatz für entgangenen Gewinn bestehen. Wirksam vertraglich alle Rechtsfolgen für Vertragsverletzungen ausschließen, können die Parteien nicht, lautet das Ergebnis.