Rechtswidriges TV-Streaming im Internet
CK • Washington. TV-Sendungen einfangen und im Internet ausstrahlen - geht das ohne Lizenz des Senders? Nein, entschied in New York City am 27. August 2012 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall WPIX v. ivi.
Kabelsysteme können sich bei der Ausstrahlung auf ein Zwangslizenzsystem berufen und Sendeanstalten bezahlen. Die Internetverbreitung fällt jedoch weder direkt noch analog unter die Kabelregelung nach §111 Copyright Act, 17 USC §111.
Kabelsysteme können sich bei der Ausstrahlung auf ein Zwangslizenzsystem berufen und Sendeanstalten bezahlen. Die Internetverbreitung fällt jedoch weder direkt noch analog unter die Kabelregelung nach §111 Copyright Act, 17 USC §111.