Die Dame mit Knopf im Ohr erhielt einen Dämpfer, als ihr Chef 16 Arbeitsstunden vom Lohn abzog. Sie klagte deshalb vor dem Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, wegen Diskriminierung. Den Vorwurf wies das Gericht in Moran v. United States Capitol Police am 20. August 2012 ab.
Die lange Begründung führt nahezu amüsant in die Empfindlichkeiten der Volksvertreterschützer ein und behandelt dann die Anforderungen an Klagen wegen Ungleichbehandlung.