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Donnerstag, den 30. Aug. 2012

Peinliche Agentin im Kongress  

.   Beim Schutz der Fraktionsvorsitzenden Nancy Pelosi setzte die Agentin der Kongresspolizei ihre Kollegen auf Reisen peinlicher Kritik aus, führte ihren Schützling durch einen ungesicherten Eingang und stritt sich mit der Ortspolizei.

Die Dame mit Knopf im Ohr erhielt einen Dämpfer, als ihr Chef 16 Arbeitsstunden vom Lohn abzog. Sie klagte deshalb vor dem Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, wegen Diskriminierung. Den Vorwurf wies das Gericht in Moran v. United States Capitol Police am 20. August 2012 ab.

Die lange Begründung führt nahezu amüsant in die Empfindlichkeiten der Volksvertreterschützer ein und behandelt dann die Anforderungen an Klagen wegen Ungleichbehandlung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.