Der Hersteller sitzt in Frankreich, der Unfall und Hubschrauberbetreiber waren in Hawaii, der Teilevertrieb des Herstellers sitzt in Texas, eine Gerichtsstandsklausel verweist die nichtklägerischen Vertragsparteien nach Texas.
Die Anknüpfungsmerkmale des Restatement (Second) of Conflict of Laws weisen in verschiedene Richtungen innerhalb und außerhalb der USA, die das Gericht am 28. August 2012 mit sorgfältiger Begründung abwägt.