Im Fall Anthony W. Zinni v. ER Solutions, Inc. hatte die Vorinstanz die Klage mangels sachlicher Zuständigkeit abgewiesen. Der Beklagte habe dem Kläger einen seinem Anspruch entsprechenden Vergleichsvorschlag gemacht auf den dieser nicht reagierte. Hierdurch sei Erledigung eingetreten, da der Anlass für eine Prozessführung weggefallen sei.
Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA hob am 27. August 2012 die Entscheidung der Vorinstanz mit der Begründung auf, dass diese fälschlicherweise von dem Eintritt der Erledigung ausgegangen sei. In der lesenswerten Entscheidung führt das Gericht hierfür an, dass der Vergleichsvorschlag nicht vorgesehen habe, dass ein Urteil ergehe, obwohl nur ein solches gerichtlich durchgesetzt werden könne. Daher habe der Vergleichsvorschlag keine umfassende Abhilfe vorgesehen.