Das Untergericht verurteilte den Beklagten nach 18 U.S.C. §35(b) und 18 U.S.C. §844(e), weil er sowohl falsche Informationen über ein Bombenattentat auf ein Flugzeug sowie über die Vernichtung von Leben und Eigentum durch Sprengstoff im innerstaatlichen Handel verbreitet hatte.
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA bestätigte am 30. August 2012 das Urteil der Vorinstanz. Es wies den Vorwurf zurück, die Normen seien verfassungswidrig, weil sie gegen das Recht auf Redefreiheit des First Amendment verstießen. Auch die Verteidigung des Beklagten, ein true Threat liege nur dann vor, wenn dieser subjektiv vom Täter gewollt sei, hatte keinen Erfolg. Eine solche ernsthafte Gefährdung muss vielmehr objektiv bestimmt werden. Ob der Plan je ausgeführt werden sollte, bleibt irrelevant.