Explosion: Haftet Arbeitsvermittler?
CK • Washington. Wenn der Arbeitsvermittler ungelernte Arbeiter anbietet, haftet er nicht für die Verletzungen, die solche Arbeiter bei der Erbringung ihrer Leistungen aufgrund einer selbst verursachten Explosion erleiden. Der Arbeitsvermittler ist nicht zum Anlernen verpflichtet, wenn die vom Kunden angewiesenen Arbeiten die Fachkenntnisse des Leiharbeiters übersteigen, erklärte am 4. September 2012 das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans im Fall Bram Ates v. B&D Contracting, Inc.