Der Geschworenenspruch der Jury ist jedoch kein Urteil. Nach dem Spruch kann der Richter auf Antrag der Parteien im US-Prozess den Schadensersatz reduzieren und höher bemessen, das Urteil aus rechtlichen Gründen korrigieren oder ein neues Juryverfahren ansetzen, wenn die Jury spinnt. So geschah es.
Das landesweit zuständige Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, gab dem Untergericht am 4. September 2012 recht. Das Patent sieht den Einsatz eines Mausanzeigers als Cursor oder Pointer vor. Apple hingegen setzt auf eine Schubleiste oder Fingerbewegungen zur Darstellung der Dateien im Dateisystem mehrerer Anwendungen - rechtlich anders als im Patent.