Der Taiwanese gewinnt in der Revision vor dem Bostoner Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA nur wenig: Seine Eigenentwicklung wird von der Verbotsverfügung, Injunction, ausgenommen, entscheidet dieses am 4. September 2012 im Fall Contour Design, Inc. v. Chance Mold Steel Co., Ltd.
Das Urteil zeigt in seiner lesenswerten Begründung den Wert eines guten Non-disclosure Agreement auf, mit dem Geschäftsgeheimnisse, wie die Maus-Designs, umfassend, unbefristet und anders als im Patentrecht ohne Eintragung geschützt werden. Das NDA, auch Confidentiality Agreement genannt, muss nicht selbständig bestehen, sondern kann auch in einen Vertrag integriert werden.