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Samstag, den 08. Sept. 2012

Ausnahmen von Staatenimmunität  

.   Die Begründung im Fall Heiser v. Islamic Republic of Iran erörtert ausführlich die vielfältige Durchbrechung des Immunitätsschutzes für in den USA verklagte Staaten. Das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks gewährt am 31. August 2012 die Anträge von Banken, Nebenintervenienten zuzulassen, nachdem es zunächst die Grundlagen der Immunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act und die neuen insbesonders gegen Staaten mit Verbindung zu Terroristen geltenden Ausnahmen für die Ausübung der Gerichtsbarkeit in Haupt- sowie Vollstreckungsverfahren darlegt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.