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Donnerstag, den 13. Sept. 2012

Im Prozess gelogen: Abweisung

 
.   Der Kläger beklagt seine Entlassung, angeblich wegen seiner ghanaischen Herkunft. Die Firma beklagt seine Frechheit: Er habe während der Arbeitszeit den Betrieb nachweislich stundenlang verlassen, und sein nie eingegangenes, angebliches Entschuldigungsschreiben sei an eine Frau Fritts gerichtet, die Shultz hieß und erst später Herrn Fritts heirate. Beide Parteien beantragen gegenseitig ein Abweisungsurteil schon vor der Vorlage an die Jury.

Die Beklagte weist mit einer Diagnose des klägerischen PCs nach, dass das Schreiben erst 1,5 Jahre nach dem Vorfall verfasst wurde. Im Fall Amfosakyi v. Frito Lay, Inc. entscheiden das Bundesgericht und das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA gegen die behauptete Diskriminierungsklage. Am 12. September 2012 wird in der Revision auch der Abweisungsgrund des Prozessbetrugs bestätigt.

Sowohl die Begründung der Sanktion für einen Prozessbetrug, dessen forensischen Nachweis das Gericht detailliert erörtert, als auch die Verteidigung gegen einen an den Haaren herbeigezogenen Diskriminierungsvorwurf nach einer Kündigung wegen fortgesetzter Verletzung des Arbeitsvertrags sind lehrreich und lesenswert.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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