Im Prozess gelogen: Abweisung
CK • Washington. Der Kläger beklagt seine Entlassung, angeblich wegen seiner ghanaischen Herkunft. Die Firma beklagt seine Frechheit: Er habe während der Arbeitszeit den Betrieb nachweislich stundenlang verlassen, und sein nie eingegangenes, angebliches Entschuldigungsschreiben sei an eine Frau Fritts gerichtet, die Shultz hieß und erst später Herrn Fritts heirate. Beide Parteien beantragen gegenseitig ein Abweisungsurteil schon vor der Vorlage an die Jury.
Die Beklagte weist mit einer Diagnose des klägerischen PCs nach, dass das Schreiben erst 1,5 Jahre nach dem Vorfall verfasst wurde. Im Fall Amfosakyi v. Frito Lay, Inc. entscheiden das Bundesgericht und das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA gegen die behauptete Diskriminierungsklage. Am 12. September 2012 wird in der Revision auch der Abweisungsgrund des Prozessbetrugs bestätigt.
Sowohl die Begründung der Sanktion für einen Prozessbetrug, dessen forensischen Nachweis das Gericht detailliert erörtert, als auch die Verteidigung gegen einen an den Haaren herbeigezogenen Diskriminierungsvorwurf nach einer Kündigung wegen fortgesetzter Verletzung des Arbeitsvertrags sind lehrreich und lesenswert.
Die Beklagte weist mit einer Diagnose des klägerischen PCs nach, dass das Schreiben erst 1,5 Jahre nach dem Vorfall verfasst wurde. Im Fall Amfosakyi v. Frito Lay, Inc. entscheiden das Bundesgericht und das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA gegen die behauptete Diskriminierungsklage. Am 12. September 2012 wird in der Revision auch der Abweisungsgrund des Prozessbetrugs bestätigt.
Sowohl die Begründung der Sanktion für einen Prozessbetrug, dessen forensischen Nachweis das Gericht detailliert erörtert, als auch die Verteidigung gegen einen an den Haaren herbeigezogenen Diskriminierungsvorwurf nach einer Kündigung wegen fortgesetzter Verletzung des Arbeitsvertrags sind lehrreich und lesenswert.