Schadensersatz folgt aus Common Law, die Injunction aus dem Equity-Recht. Wenn eine Common Law-Rechtsfolge anwendbar ist, kommt Equity nicht zum Einsatz.
Nach diesen Grundsätzen verlor der Vertreter den Verfügungsanspruch: Der Kundenverlust ist in Geld messbar und kann so entschädigt werden. Das außerordentliche Rechtsmittel der Verfügung ist daher nach dem Urteil des Bundesberufungsgerichts des zweiten Bezirks der USA in World Wide Polymers, Inc. v. Shinkong Synthetic Fibers Corp. vom 14. September 2012 unanwendbar.