Das Berufungsgericht des elften Bezirks schließt sich am 17. September 2012 dem Vorgericht an. Demnach fällt das Amt als einzelstaatliche Behörde unter den Schutz des 11. Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten.
Dieser besagt, dass einzelstaatliche Behörden nicht vor dem Bundesgericht verklagt werden können. Wann es sich um eine einzelstaatliche Behörde handelt, richtet sich nach vier Merkmalen: Beispielsweise wie stark der jeweilige Staat die Behörde überwachen darf und wie sie sich finanziert.
Die Gesundheitsbehörde des Staates Alabama überwacht und finanziert die Kreisämter. Zudem schließt einheitlich amerikanisches Recht die Kreise bei jeglichen Ansprüchen gegen die einzelnen Ämter als Beklagte aus. Der richtige Klagegegner ist somit nicht das Amt, sondern der einzelne Beamte.