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Samstag, den 22. Sept. 2012

Marken digital billiger

 
AH - Washington.   Durch eine neue Verordnungsinitiative versucht das United States Patent and Trademark Office, seine Nutzer zu einer Verwendung der neuen Medien anzuhalten, um eine einfachere und schnellere Abwicklung der Markenanträge zu ermöglichen.

Die Gebühren sollen dann niedriger werden, wenn sowohl die Markenanmeldung elektronisch eingereicht werden als auch der Korrespondenz sowie einem elektronischen Einreichen aller weiterer Dokumente per Email zugestimmt wird. Das USPTO erwägt dabei außerdem, die Gebühren für in Papier eingereichte Anmeldungen anzuheben, um dem höheren Bearbeitungsaufwand gerecht zu werden.

Diesen Verordnungsentwurf veröffentlichte das USPTO unter Notice of Inquiry Regarding Adjustment of Fees for Trademark Applications, Federal Register Bd.77, Heft 159, S. 49426 vom 19. August 2012, um der Öffentlichkeit nach dem Administrative Procedures Act Gelegenheit zu geben, ihn zu kommentieren.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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