Die Gebühren sollen dann niedriger werden, wenn sowohl die Markenanmeldung elektronisch eingereicht werden als auch der Korrespondenz sowie einem elektronischen Einreichen aller weiterer Dokumente per Email zugestimmt wird. Das USPTO erwägt dabei außerdem, die Gebühren für in Papier eingereichte Anmeldungen anzuheben, um dem höheren Bearbeitungsaufwand gerecht zu werden.
Diesen Verordnungsentwurf veröffentlichte das USPTO unter Notice of Inquiry Regarding Adjustment of Fees for Trademark Applications, Federal Register Bd.77, Heft 159, S. 49426 vom 19. August 2012, um der Öffentlichkeit nach dem Administrative Procedures Act Gelegenheit zu geben, ihn zu kommentieren.