§8 und §71 des Trademark Act, 15 USC §1058, 15 USC §1141k, regeln in ihrer bisherigen Fassung, dass der Nachweis für die Verwendung der Marke im Verkehr zwischen dem fünften und sechsten Jahr nach dem Zeitpunkt der Registrierung, oder innerhalb der darauffolgenden sechsmonatigen Nachfrist, Grace Period, eingereicht werden muss. Der Entwurf verkürzt um zwei Jahre die Frist für den Nachweis, der demnach zwischen dem dritten und vierten Jahr oder innerhalb der Grace Period geführt werden müsste.
Bevor eine solche Änderung, die die Anpassung des Gesetzes durch den Kongress voraussetzt, erfolgt, erhält die Öffentlichkeit nach dem Administrative Procedures Act die Gelegenheit, sich zu dem Entwurf oder Alternativen zu äußern. Mit diesem Kommentierungsrecht ist allerdings keine Handlungspflicht des USPTO verbunden.